Gebührentarif der Gemeinde Sigriswil

  05.02.2020 , Sigriswil

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Sigriswil an seiner Sitzung vom 20. Januar 2020 den überarbeiteten Gebührentarif (Ergänzung Kopiergebühren für Plotter und Scans) genehmigt hat. Der Tarif tritt per 1. Januar 2020 in Kraft und kann bei der Gemeindeschreiberei Sigriswil eingesehen oder bestellt werden.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden. Die Beschwerde muss schriftlich und begründet erfolgen.

Genehmigung Gemeindeordnung 2021

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der von der Gemeindeversammlung am 2. Dezember 2019 beschlossenen Gemeindeordnung 2021 mit Verfügung des Amts für Gemeinden und Raumordnung vom 22. Januar 2020 die Genehmigung erteilt wurde.

Gegen die Verfügung des Amts für Gemeinden und Raumordnung kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Speichergasse 12, 3011 Bern, erhoben werden. Die Beschwerde muss schriftlich und begründet in zwei Doppeln erfolgen.

Der Gemeinderat


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