Öffentliche Mitwirkungsauflage
12.02.2020 , SigriswilÄnderung Baureglement, Art. 212 Absatz 4 Buchstabe h, Geschosse (Definition Untergeschoss)
Die Gemeinde Sigriswil bringt, gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die vorerwähnte Änderung des Baureglements zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Akten liegen vom 6. Februar bis und mit 9. März 2020 in der Gemeindeverwaltung Sigriswil, Bauabteilung, auf.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Sigriswil, Bauabteilung, Kreuzstrasse 1, 3655 Sigriswil, zu richten.
Sigriswil, 6. Februar 2020
Der Gemeinderat