Öffentliche Planauflage

  12.02.2020 , Sigriswil

Teilzonenplan Moorlandschaft ML Nr. 38 Rotmoos/Eriz mit Nutzungs- und Schutzvorschriften (Teilbaureglement)
Der Gemeinderat Sigriswil bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, den Teilzonenplan Moorlandschaft Nr. 38 Rotmoos/Eriz zur öffentlichen Auflage.
Der Gemeindeversammlung wird der Verzicht auf die Weiterverfolgung der am 29. November 2004 beschlossenen Moorlandschaftsplanung ML Nr. 38 Rotmoos/Eriz beantragt und diese soll durch die nun aufliegende Planung, bestehend aus dem Teilzonenplan Moorlandschaft und den Nutzungs- und Schutzvorschriften (Teilbaureglement), ersetzt werden.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 14. Februar bis und mit 16. März 2020 während der ordentlichen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Sigriswil, Bauabteilung, öffentlich auf.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Sigriswil, Bauabteilung, Kreuzstrasse 1, 3655 Sigriswil, einzureichen.
Offene Einsprachen gegen die am 29. November 2004 beschlossene Moorlandschaftsplanung ML Nr. 38 Rotmoos/Eriz werden mit dem Verzicht auf die Weiterverfolgung dieser Planung gegenstandslos. Allfällige Einsprachen gegen die neue Planung sind nochmals einzureichen.

Allfällige Einspracheverhandlungen finden koordiniert zwischen den beteiligten Gemeinden Sigriswil, Horrenbach-Buchen, Eriz und Schangnau am 31. März 2020 statt.

Sigriswil, 13. Februar 2020

Der Gemeinderat


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