Gemeindeversammlung

  27.05.2020 , Sigriswil

Montag 15. Juni 2020, 20.00 Uhr, (Türöffnung 19.00 Uhr) Mehrzweckhalle Schwanden

Traktanden:
1. Genehmigung der Jahresrechnung 2019, Kenntnisnahme des Berichts der
Geschäftsprüfungskommission
2. Überarbeitung Schulreglement; Genehmigung
3. Kreditabrechnungen
– Belagsarbeiten gem. Zustandsanalyse 2018; Kenntnisnahme
– Erdrutsch Seehalde Gunten; Kenntnisnahme
– GEP Sanierungsstufe 1, Gunten/ Merligen; Kenntnisnahme
4. Orientierungen
5. Allgemeine Umfrage

Vorbehalt zur Durchführung der Gemeindeversammlung
Der Bundesrat hat per 8. Juni 2020 eine Lockerung des Versammlungsverbotes in Aussicht gestellt. Sollten die Rahmenbedingungen der Lockerung die Durchführung der Gemeindeversammlung verunmöglichen, würde die Gemeindeversammlung mit einer Publikation, spätestens am 11. Juni 2020 im Thuner Amtsanzeiger abgesagt.

Schutzkonzept Coronavirus (Covid-19)
Die Stimmbürger werden gebeten, frühzeitig anzureisen, die Türöffnung erfolgt um 19.00 Uhr. Die Hygiene- und Abstandsvorschriften des Bundesamtes für Gesundheit werden eingehalten. Alle Besucher der Gemeindeversammlung desinfizieren sich die Hände. Für besonders gefährdete Personen gilt eine Schutzmaskenpflicht, die Schutzmasken werden gratis abgegeben. Kranke oder sich krank fühlende Personen werden dazu aufgerufen, die Veranstaltung nicht zu besuchen. An Covid-19 erkrankte Personen sind nicht zugelassen.
Nicht stimmberechtigte Gäste werden nicht zugelassen. Pressevertreter müssen sich bis 12. Juni 2020 bei der Gemeindeverwaltung Sigriswil akkreditieren lassen.

Auflage
Die Unterlagen zu den Traktanden 1 bis 3 liegen bei der Gemeindeschreiberei Sigriswil öffentlich zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittel
Allfällige Beschwerden gegen gefasste Beschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen.

Information
Die Bürgerinnen und Bürger werden mit Botschaft im «Sigriswiler Anzeiger» vom 22. Mai 2020 über die Traktanden 1 bis 3 orientiert.

Stimmrecht
Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Sigriswil angemeldet sind.

Alle Stimmberechtigten sind zu dieser Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.

Gemeinderat Sigriswil


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