Richtlinien Förderung Jugendarbeit

  27.05.2020 , Sigriswil

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Sigriswil an seiner Sitzung vom 18. Mai 2020 die überarbeiteten «Richtlinien Förderung Jugendarbeit» genehmigt hat. Die Richtlinien treten rückwirkend auf 1. Dezember 2019 in Kraft und können bei der Gemeindeschreiberei Sigriswil eingesehen oder bestellt werden.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation, das heisst bis am 29. Juni 2020 Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden. Die Beschwerde muss schriftlich und begründet erfolgen.

Der Gemeinderat


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