Öffentliche Mitwirkungsauflage

  17.06.2020 , Sigriswil

Überbauungsordnung «Altersheim Rägeboge» Sigriswil
Parzellen Nr. 5109, 5106 und 1518

Der Gemeinderat Sigriswil bringt, gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Überbauungsordnung «Altersheim Rägeboge» zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Überbauungsordnung «Altersheim Rägeboge» liegt 30 Tage, vom 11. Juni bis und mit 13. Juli 2020 in der Gemeindeverwaltung, Bauabteilung, auf.
Die Unterlagen können auf der Homepage der Gemeinde Sigriswil, www.sigriswil.ch eingesehen werden.

Öffentliche Orientierungsversammlung

Am Mittwoch, 24. Juni 2020, 20.00 Uhr, findet eine öffentliche Orientierungsversammlung in der Mehrzweckhalle Schwanden statt.

Schutzkonzept Coronavirus:
Die Hygiene- und Abstandsvorschriften des Bundesamtes für Gesundheit werden eingehalten. Die Teilnehmer der Versammlung werden gebeten, frühzeitig anzureisen. Alle Besucher der Orientierungsversammlung desinfizieren sich die Hände.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Einwohnergemeinde Sigriswil, Bauabteilung, Kreuzstrasse 1, 3655 Sigriswil, zu richten.

Sigriswil, 11. Juni 2020

Der Gemeinderat


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