Baupublikation Sigriswil
26.08.2020 , SigriswilGesuchsteller: TSM Allfinanz AG, Steiner Thomas, Badstrasse 1, 3423 Ersigen.
Projektverfasser: wegmüller | briggen architektur ag, Briggen Mirko, Staatsstrasse 115, 3626 Hünibach.
Bauvorhaben: Abbruch Gebäude Oberländerweg 33 und 33a. Neubau Zweifamilienhaus (2 Erstwohnungen), Mehrfamilienhaus (7 Erstwohnungen) und Autoeinstellhalle (16 AAP). Projektänderung zum bewilligten Baugesuch: Ergänzung der Längsparkierung entlang Oberländerweg, Anbau gedeckter Sitzplatz und Gartenhaus, Vergrösserung Keller, Einbau eines zusätzlichen DFF sowie geringfügige Fassadenanpassungen.
Standort / Parzellen: Merligen, Seestrasse 203 und Oberländerweg 31, Parzellen Nr. 2543 und 3535.
Koordinaten: 2 622 425 / 1 172 460.
Nutzungszone: Wohnzone nach SFG und Wohnzone W2.
Beanspruchte Ausnahme: Bauten und Anlagen im Strassenabstand (SG Art. 80).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an ARA im Trennsystem; Zone Au.
Auflageort / Einsprachestelle: Bauabteilung Sigriswil, Kreuzstrasse 1, 3655 Sigriswil.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
28. September 2020.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauabteilung Sigriswil einzureichen (im Doppel).
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (BauG Art. 31).
Thun, 21. August 2020
Namens der Baupolizeibehörde Der Bauverwalter