Öffentliche Auflage

  12.08.2020 , Sigriswil

Änderung Baureglement, Art. 212 Absatz 4 Buchstabe h, Geschosse (Definition Untergeschoss)
Der Gemeinderat Sigriswil bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die vorerwähnte Änderung des Baureglements zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen vom 6. August bis und mit 7. September in der Gemeindeverwaltung Sigriswil, Bauabteilung, auf.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung, Bauabteilung, Kreuzstrasse 1, 3655 Sigriswil, einzureichen.

Sigriswil, 6. August 2020

Der Gemeinderat


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