Öffentliche Planauflage

  26.08.2020 , Sigriswil

Revision der Ortsplanung, Phase 2 und Waldfeststellungsverfahren
Der Gemeinderat Sigriswil bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Ortsplanungsrevision, Phase 2 sowie die Waldfeststellungen gemäss Art. 4 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) vom 5. Mai 1997 und Art. 2 der kantonalen Waldverordnung (KWaV) vom 29. Oktober 1997 mit folgenden Akten zur öffentlichen Auflage:
– Zonenpläne Siedlung (3 Teilpläne)
– Zonenpläne Landschaft (2 Teilpläne)
– Zonenpläne Gewässerräume (2 Teilpläne)
– Zonenpläne Naturgefahren (2 Teilpläne)
– Änderung Baureglement

Zur Einsichtnahme liegen auf:
– Erläuterungsbericht
– Mitwirkungsbericht
– Bericht zur Siedlungsentwicklung nach innen
– Inventarplan Natur/Landschaft
– Richtplan Verkehr, Strassenkategorien
– Richtplan Verkehr, Langsamverkehr
(2 Teilpläne)

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 27. August bis und mit 28. September 2020 öffentlich auf.
Die Unterlagen können auf der Homepage der Gemeinde Sigriswil, www.sigriswil.ch, eingesehen werden.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Sigriswil, Bauabteilung, Kreuzstrasse 1, 3655 Sigriswil, zu richten.

Sigriswil, 27. August 2020

Der Gemeinderat


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