Öffentliche Planauflage
26.08.2020 , SigriswilGeringfügige Änderung der Überbauungsordnung «Endorfhohle»,
Parzellen Nr. 5612, 4440, 4438, 4819, 4806, 4439 und 4441, Endorf, Sigriswil
Der Gemeinderat Sigriswil bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV), die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
Die Akten liegen während 30 Tagen vom 27. August bis und mit 28. September 2020 in der Gemeindeverwaltung, Bauabteilung, öffentlich auf.
Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeverwaltung, Bauabteilung, Kreuzstrasse 1, 3655 Sigriswil, schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.
Sigriswil, 27. August 2020
Der Gemeinderat