Majorzwahlen 2020

  07.10.2020 , Sigriswil

Wie in der Anordnung der Gesamterneuerungswahlen bereits publiziert wurde, hat der Gemeinderat die Majorzwahlen wie folgt angesetzt:

a) Mehrheitswahlverfahren (Majorz)
auf Sonntag, 29. November 2020 für
– die Gemeindepräsidentin / den Gemeindepräsidenten aus den Mitgliedern des neu gewählten Gemeinderates
– die Vizegemeindepräsidentin / den Vizegemeindepräsidenten aus den Mitgliedern des neu gewählten Gemeinderates
– die 3 Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission
– die Versammlungsleiterin / den Versammlungsleiter

Die Wahlvorschläge für die Majorzwahlen sind bis Montag, 12. Oktober 2020, 11.30 Uhr im Büro der Gemeindeschreiberei Sigriswil einzureichen. Die Postaufgabe hat so zu erfolgen, dass die Vorschläge zum genannten Zeitpunkt eingereicht sind. Die Vorschläge müssen von wenigstens fünf in der Gemeinde Sigriswil stimmberechtigten Personen unterzeichnet sein und am Kopf, zur Unterscheidung von anderen Vorschlägen, eine auf seine Herkunft hinweisende Bezeichnung tragen (Partei, Wählergruppe, usw.).

Rückzugs- und Ersatzmeldungen
Für das Mehrheitswahlverfahren (Majorz) wird die Frist auf, Montag, 19. Oktober 2020, 11.30 Uhr, im Besitze des Gemeindeschreibers angesetzt.

Bezüglich der Durchführung der Gesamterneuerungswahlen wird im Übrigen auf das Urnenwahl- und Abstimmungsreglement, welches unter www.sigriswil.ch eingesehen, respektive bei der Gemeindeschreiberei Sigriswil bezogen werden kann, verwiesen.

Für allfällige Fragen steht Gemeindeschreiber Anton Haldemann gerne zur Verfügung.

Sigriswil, Juni 2020

Gemeinderat Sigriswil


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