Öffentliche Mitwirkungsauflage

  18.11.2020 , Sigriswil

Überbauungsordnung «Le Lac», Merligen
Parzelle Nr. 1349

Der Gemeinderat Sigriswil bringt, gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Überbauungsordnung «Le Lac», Merligen mit Änderung des Uferschutzplans zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Überbauungsordnung «Le Lac», Merligen liegt 30 Tage, vom 12. November bis und mit 14. Dezember 2020 in der Gemeindeverwaltung, Bauabteilung, öffentlich auf (Hinweis: Aufgrund der momentanen Situation – Coronavirus – ist die Akteneinsichtnahme nur auf telefonische Voranmeldung möglich). Die Unterlagen können auf der Homepage der Gemeinde Sigriswil, www.sigriswil.ch, eingesehen werden.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Einwohnergemeinde Sigriswil, Bauabteilung, Kreuzstrasse 1, 3655 Sigriswil, zu richten.

Sigriswil, 12. November 2020
Der Gemeinderat


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