Veröffentlichung Gemeindeerlass

  09.12.2020 , Sigriswil

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Sigriswil an seiner Sitzung vom 12. Oktober 2020, gestützt auf das Datenschutzreglement der Einwohnergemeinde Sigriswil, Art. 14, die Datenschutzverordnung genehmigt hat. Die Verordnung tritt per 1. Januar 2021 in Kraft und kann bei der Gemeindeschreiberei Sigriswil eingesehen oder bestellt werden.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden. Die Beschwerde muss schriftlich und begründet erfolgen.

Der Gemeinderat


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