2. Öffentliche Planauflage
24.03.2021 , SigriswilGeringfügige Änderung der Überbauungsordnung «Endorfhohle»
Parzellen Nr. 5612, 4440, 4438, 4819, 4806, 4439 und 4441, Endorf, Sigriswil
Der Gemeinderat Sigriswil bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV), die vorerwähnte Änderung aufgrund von nachträglich im Rahmen des Einspracheverfahrens vorgenommenen Ergänzungen und Präzisierungen zur 2. öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
Die Akten liegen während 30 Tagen vom 18. März bis und mit 19. April in der Gemeindeverwaltung, Bauabteilung, öffentlich auf.
Innert der Auflagefrist kann gegen die nachträglich vorgenommenen Änderungen bei der Gemeindeverwaltung, Bauabteilung, Kreuzstrasse 1, 3655 Sigriswil, schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.
Sigriswil, 18. März 2021
Der Gemeinderat