Verkehrsanordnung Schliereggweg

  07.04.2021 , Sigriswil

Beachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»

Die Baupolizei- und Planungskommission von Sigriswil verfügt, gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG, SR 741.01) sowie Art. 44 Abs.1 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), die folgende Verkehrsanordnung:

Parkieren verboten (Parkverbot)
Ausnahme: Fahrzeuge zur Wartung des Pumpwerkes gestattet Standort: Ausweichstelle beim Pumpwerk der Wasserversorgung, Schliereggweg 110b, Sigriswil.

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.

Diese Verfügung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Amtsanzeiger sowie nach dem Aufstellen des Signales in Kraft.

Sigriswil, 8. April 2021

Die Baupolizei- und Planungskommission


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