Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
19.05.2021 , SigriswilGeringfügige Änderung der Überbauungsordnung «Endorfhohle», Parzellen Nr. 5612, 4440, 4438, 4819, 4806, 4439 und 4441, Endorf, Sigriswil nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)
Der Gemeinderat von Sigriswil hat die vorerwähnte geringfügige Änderung am 17. Mai 2021 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung Sigriswil, Bauabteilung, eingesehen werden.
Sigriswil, 20. Mai 2021
Der Gemeinderat