Richtlinien über den Erst wohnungsanteil; öffentliche Bekanntmachung

  13.05.2021 , Sigriswil

Der Gemeinderat von Sigriswil hat mit Beschluss vom 2. November 2020 die Anpassung der Richtlinien über den Erstwohnungsanteil, Art. 5, Abs. 2 (Baubewilligungserfahren Besitzstandgarantie), beschlossen. Gegen diesen Beschluss wurde Beschwerde beim Regierungsstatthalter von Thun erhoben.

Mit Beschwerdeentscheid des Regierungsstatthalters vom 9. April 2021 wurde der Beschluss des Gemeinderates vom 2. November 2020 aufgehoben. Somit behalten die Richtlinien über den Erstwohnungsanteil in der Fassung vom 5. August 2019 Gültigkeit.
Der Gemeinderat


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