2. Öffentliche Mitwirkungsauflage

  09.06.2021 , Sigriswil

Überbauungsordnung «Le Lac», Merligen Parzelle Nr. 1349
Der Gemeinderat Sigriswil bringt, gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Überbauungsordnung «Le Lac», Merligen mit Änderung des Uferschutzplans zur 2. öffentlichen Mitwirkungsauflage. Nach der 1. Mitwirkungsauflage wurden die Unterlagen der Überbauungsordnung überarbeitet.

Die Überbauungsordnung «Le Lac», Merligen liegt 30 Tage, vom 10. Juni bis und mit 12. Juli in der Gemeindeverwaltung, Bauabteilung öffentlich auf.

Hinweis: Aufgrund der momentanen Situation – Coronavirus – ist die Akteneinsichtnahme nur auf telefonische Voranmeldung möglich.

Die Unterlagen können auf der Homepage der Gemeinde Sigriswil, www.sigriswil.ch eingesehen werden.

Öffentliche Orientierungsversammlung
Am Donnerstag, 17. Juni, um 19.00 Uhr findet eine öffentliche Orientierungsversammlung in der Turnhalle Merligen statt.

Schutzkonzept Coronavirus
Die Hygiene- und Abstandsvorschriften des Bundesamtes für Gesundheit werden eingehalten. Die Teilnehmer der Versammlung werden gebeten, frühzeitig anzureisen.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Einwohnergemeinde Sigriswil, Bauabteilung, Kreuzstrasse 1, 3655 Sigriswil, zu richten.

Sigriswil, 10. Juni 2021
Der Gemeinderat


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