Hochwasserschutzprojekt Ralligen, Merligen; Planungskredit Kreditgenehmigung/ Finanzreferendum

  30.06.2021 , Sigriswil

Der Ralliggraben westlich vom Schloss Ralligen liegt gemäss der Naturgefahrenkarte im roten und blauen Gefahrengebiet (erhebliche und mittlere Gefährdung). Starke Unwetter mit Murgängen haben beim Schloss Ralligen grosse Schäden angerichtet, Gebäude beschädigt und Menschen verletzt. Für den Hochwasserschutz wurde deshalb ein erster Planungskredit gesprochen und ein Vorprojekt ausgearbeitet. Aufgrund dieses Vorprojektes hat die Gemeinde anschliessend einen Kredit bewilligt und an das Ingenieurbüro Kissling + Zbinden AG den Auftrag erteilt, die Unterlagen für ein Hochwasserschutzprojekt auszuarbeiten. Wegen dem hohen Gefahrenpotential wurde zudem eine Murgangwarnanlage mit Blinklicht bei der Seestrasse installiert. Im Laufe der Projektierung hat sich gezeigt, dass zusätzliche Massnahmen untersucht und geplant werden mussten, die nicht im bewilligten Kredit enthalten waren, wie zum Beispiel geänderte Vorgaben von Bund und Kanton.

Zudem wurde im Herbst 2015 durch den Kanton in Absprache mit der Gemeinde ein Geologiebüro mit der Überprüfung der Kubaturen und Szenarien beauftragt. Die Überprüfung ergab, dass neu nur noch mit einem Drittel der ursprünglich berechneten Geschiebekubaturen gerechnet werden muss. Es hat sich auch gezeigt, dass die Entwässerungsgräben funktioniert haben, jedoch ein Sanierungsbedarf vorhanden ist.

Die neue Ausgangslage bedingt nun, dass alle Projektteile wie z.B. der Geschiebesammler usw. entweder überarbeitet oder komplett neu geplant werden müssen. Zugleich sieht der Kanton vor, im Rahmen der Projektüberarbeitung den Durchlass bei der Strasse zusätzlich zu verbreitern und anzupassen.

Die Überarbeitung und Neuplanung bedingt einen zusätzlichen Planungskredit, der in die Gesamtkosten des Gesamtprojektes einfliessen wird, welches von Bund und Kanton mit einem Grundbeitrag von ca. 60% subventioniert wird. Die Massnahmen an der Kantonsstrasse werden durch den Kanton finanziert. Im Sinne der Einheit der Materie müssen im neuen Planungskredit auch die bereits bewilligten Kredite enthalten sein.

Der Gemeinderat hat deshalb an seiner Sitzung vom 7. Juni 2021 einen Planungskredit von total Fr. 340 000.– genehmigt. Darin sind auch die Kosten des ursprünglichen Planungskredites von Fr. 150 000.– enthalten.

Gemäss Art. 62 Abs. 2 der Gemeindeordnung 2021 unterliegt dieser Beschluss des Gemeinderates dem Finanzreferendum. Er wird hiermit mit einer Referendumsfrist von 30 Tagen im Thuner Amtsanzeiger publiziert. Innerhalb dieser Frist können 5% der Stimmberechtigten mittels ihrer Unterschrift die Behandlung des Geschäfts durch die Gemeindeversammlung verlangen.

Sollte das Finanzreferendum ergriffen werden, müssen die Unterschriftenlisten Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnadresse und die eigenhändige Unterschrift enthalten. Die Unterschriftenlisten sind handschriftlich und in Blockschrift auszufüllen. Die Unterschriftenlisten sind bis Montag, 2. August, 11.30 Uhr, der Gemeindeschreiberei Sigriswil abzugeben.

Läuft die Referendumsfrist unbenutzt ab, wird der Beschluss des Gemeinderates rechtskräftig. Die Unterlagen können während der Referendumsfrist bei der Gemeindeschreiberei Sigriswil eingesehen werden.
Gemeinderat Sigriswil


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