Schulhaus Schwanden: Ersatz Heizungsanlage; Kredit - genehmigung / Finanzreferendum

  02.06.2021 , Sigriswil

Zu Beginn des Jahres 2021 wurde festgestellt, dass die Heizungssteuerung bei der Schulanlage Schwanden einen Wackelkontakt aufweist, welcher immer wieder zu Störungsmeldungen führt und nicht mehr repariert werden kann. Zudem liegt eine Verfügung des beco Kanton Bern vor, wonach der Heizkessel die Anforderungen gemäss LRV nicht mehr erfüllt und ersetzt, beziehungsweise nachgerüstet werden muss. Ein definitiver Ausfall der Steuerung würde bedeuten, dass das Schulhaus wie auch das Lehrerhaus nicht mehr beheizt werden könnten.

Die Infrastrukturkommission hat im Februar die Firma Adolf Krebs AG, Thun, beauftragt, einen Kostenvoranschlag sowie die Ausschreibung für den Ersatz der Heizung zu erstellen.
Im Kostenvoranschlag enthalten sind alle Arbeiten, damit die Heizung ersetzt und am Schluss in Betrieb genommen werden kann (Demontage der bestehenden Anlage, Steuerung, Heizkessel, Heizungsverteiler inkl. Pumpen/Ventile, Leitungsdämmung, Speicher, Kaminarbeiten, Elektroarbeiten).

Eine detaillierte Evaluation, welche Heizung sich am besten eignet, ist zurzeit noch am Laufen. Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 17. Mai 2021 einen Kredit in der Höhe von Fr. 275 000.– für den Heizungsersatz genehmigt.

Gemäss Art. 62 Abs. 2 der Gemeindeordnung 2021 unterliegt dieser Beschluss des Gemeinderates dem Finanzreferendum; er wird hiermit mit einer Referendumsfrist von 30 Tagen im Thuner Amtsanzeiger publiziert. Innerhalb dieser Frist können 5% der Stimmberechtigten mittels ihrer Unterschrift die Behandlung des Geschäfts durch die Gemeindeversammlung verlangen.

Sollte das Finanzreferendum ergriffen werden, müssen die Unterschriftenlisten Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnadresse und die eigenhändige Unterschrift enthalten. Die Unterschriftenlisten sind handschriftlich und in Blockschrift auszufüllen. Die Unterschriftenlisten sind bis Montag, 5. Juli, 11.30 Uhr, der Gemeindeschreiberei Sigriswil abzugeben.

Läuft die Referendumsfrist unbenutzt ab, wird der Beschluss des Gemeinderates rechtskräftig. Die Unterlagen können während der Referendumsfrist bei der Gemeindeschreiberei Sigriswil oder auf www.sigriswil.ch eingesehen werden.
Gemeinderat Sigriswil


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