Öffentliche Mitwirkungsauflage

  11.08.2021 , Sigriswil

Überbauungsordnung «Hirschen», Gunten Parzellen Nr. 589, 604, 587, 101 und 8
Der Gemeinderat Sigriswil bringt, gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Überbauungsordnung «Hirschen», Gunten mit Änderung des Uferschutzplans zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Überbauungsordnung «Hirschen», Gunten liegt 30 Tage, vom 12. August bis und mit 13. September in der Gemeindeverwaltung, Bauabteilung, öffentlich auf.
Die Unterlagen können auf der Homepage der Gemeinde Sigriswil, www.sigriswil.ch eingesehen werden.

Öffentliche Orientierungsversammlung
Am Montag, 23. August um 19.30 Uhr findet eine öffentliche Orientierungsversammlung in der Kirche Sigriswil statt.

Schutzkonzept Coronavirus
Die Hygiene- und Abstandsvorschriften des Bundesamtes für Gesundheit werden eingehalten. Die Teilnehmer der Versammlung werden gebeten, frühzeitig anzureisen.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Einwohnergemeinde Sigriswil, Bauabteilung, Kreuzstrasse 1, 3655 Sigriswil, zu richten.

Sigriswil, 12. August 2021
Der Gemeinderat


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