Veröffentlichung

  11.08.2021 , Sigriswil

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Sigriswil an seiner Sitzung vom 28. Juni 2021 die «Geschäftsverordnung 2021» sowie die «Verordnung Tagesschule Sigriswil» genehmigt hat.

Die Geschäftsverordnung tritt rückwirkend per 1. Januar 2021 und die Verordnung Tagesschule Sigriswil per 1. August 2021 in Kraft. Die beiden Erlasse können bei der Gemeindeschreiberei Sigriswil eingesehen oder bestellt werden.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden. Die Beschwerde muss schriftlich und begründet erfolgen.
Der Gemeinderat


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