2. Öffentliche Planauflage

  01.09.2021 , Sigriswil

Revision der Ortsplanung, Phase 2 und Waldfeststellungsverfahren
Der Gemeinderat Sigriswil bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Ortsplanungsrevision, Phase 2 sowie Waldfeststellungsverfahren gemäss Art. 4 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) vom 5. Mai 1997 und Art. 2 der kantonalen Waldverordnung (KWaV) vom 29. Oktober 1997 mit folgenden nachträglich geänderten Dokumenten zur 2. öffentlichen Auflage:
– Zonenplan Siedlung, Merligen
– Zonenplan Siedlung, Sigriswil, Endorf, Wiler, Gunten, Aeschlen, Tschingel
– Zonenplan Gewässerräume (2 Teilpläne)

Zur Einsichtnahme liegen auf:
– Zusammenstellung der Änderungen nach der 1. öffentlichen Auflage resp. aufgrund der Beschlüsse der Gemeindeversammlung

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 26. August bis und mit 27. September öffentlich auf. Die Unterlagen können auch auf der Website der Gemeinde Sigriswil, www.sigris wil.ch, eingesehen werden.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen gegen die nachträglich vorgenommenen Änderungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Sigriswil, Bauabteilung, Kreuzstrasse 1, 3655 Sigriswil, zu richten.

Sigriswil, 26. August 2021
Der Gemeinderat


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