Öffentliche Bekanntmachung

  08.09.2021 , Sigriswil

Änderung Baureglement, Art. 212 Absatz 4 Buchstabe h, Geschosse (Definition Untergeschoss)
Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Gemeindeversammlung der Gemeinde Sigriswil am 30. November 2020 beschlossene Änderung des Baureglementes in Anwendung von Art. 61 BauG mit Datum vom 14. Juli 2021 genehmigt.

Die Änderung tritt am Tag nach dieser Publikation in Kraft.

Die Unterlagen stehen bei der Bauabteilung der Gemeinde Sigriswil jedermann zur Einsichtnahme offen.

Sigriswil, 6. September 2021
Der Gemeinderat


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