Unwetter 2021; Kreditgenehmigung/Finanzreferendum

  15.09.2021 , Sigriswil

Nach den starken Niederschlägen vom 4. Juni und 9. Juli mussten durch diverse private Unternehmer und der Baugruppe Sigriswil viele Strassen von Erdrutschen befreit und Durchlässe geöffnet werden. Diverse Strassen drohen abzurutschen und müssen stabilisiert werden. In den Gewässern mussten einzelne Verlausungen geöffnet werden. Schwer betroffen waren insbesondere das Gebiet Reust, der Ralliggraben aber auch weitere zum Teil grosse Schadenfälle auf dem ganzen Gemeindegebiet. Insgesamt wurde 17 Schadenstellen aufgenommen.

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 30. August 2021 einen Kredit in der Höhe von Fr. 386 000.– für die Beseitigung der Unwetterschäden genehmigt. Es werden Subventionen in der Höhe von Fr. 43 000.– erwartet.

Gemäss Art. 62 Abs. 2 der Gemeindeordnung 2021 unterliegt dieser Beschluss des Gemeinderates dem Finanzreferendum; er wird hiermit mit einer Referendumsfrist von 30 Tagen im Thuner Amtsanzeiger publiziert. Innerhalb dieser Frist können 5% der Stimmberechtigten mittels ihrer Unterschrift die Behandlung des Geschäfts durch die Gemeindeversammlung verlangen.

Sollte das Finanzreferendum ergriffen werden, müssen die Unterschriftenlisten Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnadresse und die eigenhändige Unterschrift enthalten. Die Unterschriftenlisten sind handschriftlich und in Blockschrift auszufüllen. Die Unterschriftenlisten sind bis Montag, 11. Oktober, 11.30 Uhr, der Gemeindeschreiberei Sigriswil abzugeben.

Läuft die Referendumsfrist unbenutzt ab, wird der Beschluss des Gemeinderates rechtskräftig. Die Unterlagen können während der Referendumsfrist bei der Gemeindeschreiberei Sigriswil oder auf www.sigriswil.ch eingesehen werden.
Gemeinderat Sigriswil


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