Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV

  25.11.2021 , Sigriswil

Revision der Ortsplanung Phase 2: Änderung Zonenplan Gewässerräume im Nachgang zur Gemeindeversammlung nach Art. 60 Abs. 3 des Baugesetzes vom Juni 1985 (BauG) resp. nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985.

Der Gemeinderat von Sigriswil hat die vorerwähnte Änderung des Zonenplans Gewässerräume (Teilpläne Nord und Süd) am 22. November 2021 beschlossen. Es handelt sich um die Korrektur eines Darstellungsfehlers der Gewässerachsen.

Die Unterlagen können auf der Bauabteilung in der Gemeindeverwaltung und auf der Website der Gemeinde eingesehen werden. Die Verwaltung ist vom 24. Dezember 2021 bis 2. Januar 2022 geschlossen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann bis 3. Januar 2022 beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Sigriswil, 22. November 2021
Der Gemeinderat


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote