Belagsarbeiten gemäss Zustandsanalyse 2022
17.03.2022 , SigriswilKreditgenehmigung/Finanzreferendum
Auf Basis der im Jahre 2012 durchgeführten Strassenzustandsanalyse ist in der Investitionsrechnung ein jährlich wiederkehrender Betrag für Belagssanierungen eingestellt. Der Fokus richtet sich dabei auf die Erhaltung des in der Analyse als «gut» und «ausreichend» ausgewiesenen Strassennetzes, damit man diesen Zustand sichern kann.
Im Jahr 2022 ist einerseits eine Belagssanierung auf je einem Abschnitt der Wilerallmistrasse sowie der Reuststrasse vorgesehen und andererseits eine Oberflächenbehandlung auf der Meiersmaadstrasse mit dem System «OBmatic».
Bei bituminösen Oberflächenbehandlungen werden die Bitumenemulsionen mittels modernster Maschinen aufgespritzt. Unmittelbar nach der Applikation des Bindemittels erfolgt die Abstreuung und Abwalzung (mittels Pneuradwalze) des mineralischen Splitts.
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 28. Februar 2022 einen Kredit in der Höhe von Fr. 395 000.– für die Belagsarbeiten gemäss Zustandsanalyse 2022 genehmigt.
Gemäss Art. 62 Abs. 2 der Gemeindeordnung 2021 unterliegt dieser Beschluss des Gemeinderates dem Finanzreferendum; er wird hiermit mit einer Referendumsfrist von 30 Tagen im Thuner Amtsanzeiger publiziert. Innerhalb dieser Frist können 5% der Stimmberechtigten mittels ihrer Unterschrift die Behandlung des Geschäfts durch die Gemeindeversammlung verlangen.
Sollte das Finanzreferendum ergriffen werden, müssen die Unterschriftenlisten Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnadresse und die eigenhändige Unterschrift enthalten. Die Unterschriftenlisten sind handschriftlich und in Blockschrift auszufüllen. Die Unterschriftenlisten sind bis Montag, 18. April, 11.30 Uhr, der Gemeindeschreiberei Sigriswil abzugeben.
Läuft die Referendumsfrist unbenutzt ab, wird der Beschluss des Gemeinderates rechtskräftig. Die Unterlagen können während der Referendumsfrist bei der Gemeindeschreiberei Sigriswil oder auf www.sigriswil.ch eingesehen werden.
Gemeinderat Sigriswil
