Öffentliche Planauflage
10.03.2022 , SigriswilÜberbauungsordnung Altersheim Rägeboge
Der Gemeinderat Sigriswil bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Überbauungsordnung Altersheim Rägeboge (bestehend aus Überbauungsplan, Überbauungsvorschriften, Zonenplanänderung) zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 10. März bis 15. April, in der Bauabteilung der Gemeindeverwaltung Sigriswil und auf der Webseite www.sigriswil.ch öffentlich auf.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Sigriswil einzureichen.
Sigriswil, 7. März 2022
Der Gemeinderat
