Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung «Endorfhohle», Parzellen Nr. 4438, 4439, 4440, 4441, 4806, 4819 und 5612, Endorf, Sigriswil nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV), 3. Auflage

  14.04.2022 , Sigriswil

Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV

Der Gemeinderat von Sigriswil hat die vorerwähnte geringfügige Änderung am 11. April 2022 beschlossen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung Sigriswil, Bauabteilung, eingesehen werden.

Sigriswil, 12. April 2022
Der Gemeinderat


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