Öffentliche Planauflage
27.05.2022 , SigriswilÜberbauungsordnung «Le Lac», Merligen Parzelle Nr. 1349
Der Gemeinderat Sigriswil bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Überbauungsordnung «Le Lac» (bestehend aus Überbauungsplan und Überbauungsvorschriften) mit Änderung des Uferschutzplans zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 27. Mai bis 27. Juni, in der Gemeindeverwaltung, Bauabteilung, öffentlich auf. Die Unterlagen können zudem auf der Webseite der Gemeinde Sigriswil, www.sigriswil.ch, eingesehen werden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Einwohnergemeinde Sigriswil, Bauabteilung, Kreuzstrasse 1, 3655 Sigriswil, einzureichen.
Sigriswil, 23. Mai 2022
Der Gemeinderat
