Öffentliche Bekanntmachung

  30.06.2022 , Sigriswil

Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung «Endorfhohle»
Parzellen Nr. 4438, 4439, 4440, 4441, 4806, 4819 und 5612, Endorf

Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat am 17. Mai 2021 und 11. April 2022 beschlossene Änderung der Überbauungsordnung Endorfhohle in Anwendung von Art. 61 Baugesetz mit Datum vom 25. Mai 2022 genehmigt. Die Änderung der Überbauungsordnung tritt am Tag nach dieser Publikation in Kraft.

Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung Sigriswil, Bauabteilung, Kreuzstrasse 1, 3655 Sigriswil, beim Regierungsstatthalteramt Thun und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, jedermann zur Einsichtnahme offen.

Sigriswil, 30. Juni 2022
Gemeinderat Sigriswil


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