Verkehrsmassnahme Margelstrasse Tschingel/Schwanden
30.06.2022 , SigriswilDie Baupolizei- und Planungskommission der Gemeinde Sigriswil verfügt, gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr sowie Art. 44 Abs. 1 + 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV), mit Zustimmung des Tiefbauamts des Kantons Bern, die folgenden Verkehrsbeschränkungen:
Verbot für Motorwagen und Motorräder Zubringerdienst gestattet
Margelstrasse Tschingel/Schwanden
Das bisher gültige «Fahrverbot für Motorfahrzeuge, Zubringerdienst mit Motorwagen bis 5 t Betriebsgewicht gestattet» wird aufgehoben.
Gegen diese Verfügungen kann gemäss Art. 63 Abs. 1 lit. a des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.
Die Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft
Sigriswil, 30. Juni 2022
Die Baupolizei- und Planungskommission
