3. Öffentliche Planauflage
15.09.2022 , SigriswilRevision der Ortsplanung, Phase 2
Änderungen des Zonenplans Siedlung (Gunten) und des Zonenplans Gewässerräume Süd
Der Gemeinderat Sigriswil bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV), die nachfolgend aufgeführten Änderungen an der Ortsplanungsrevision, Phase 2 zur öffentlichen Auflage (Änderung im Genehmigungsverfahren nach Art. 60 Abs. 3 BauG). Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
Gegenstand der öffentlichen Auflage sind die Änderungen des Zonenplans Siedlung (Sigriswil, Endorf, Wiler, Gunten, Aeschlen, Tschingel) und des Zonenplans Gewässerräume Süd gemäss dem Dokument «Zusammenstellung der Änderungen im Genehmigungsverfahren».
Zur Einsichtnahme liegen auf:
– Zonenplan Siedlung (Sigriswil, Endorf, Wiler, Gunten, Aeschlen, Tschingel)
– Zonenplan Gewässerräume Süd
Die Akten liegen während 30 Tagen vom 15. September bis und mit 17. Oktober in der Gemeindeverwaltung, Bauabteilung, öffentlich auf.
Die Unterlagen können zudem auf der Website der Gemeinde Sigriswil, www.sigriswil.ch eingesehen werden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen gegen die nachträglich vorgenommenen Änderungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Sigriswil, Bauabteilung, Kreuzstrasse 1, 3655 Sigriswil, einzureichen.
Sigriswil, 12. September 2022
Der Gemeinderat
