Abstimmung «Wärmeverbund Sigriswil, Neubau Heizzentrale»; Projekt- und Kreditgenehmigung
27.10.2022 , SigriswilAm 27. November kommt diese Gemeindevorlage zur Urnenabstimmung: Der Abstimmungstext zur Gemeindevorlage lautet: Die Einwohnergemeinde Sigriswil beschliesst:
– gestützt auf Artikel 27 der Gemeindeordnung vom 2. Dezember 2019
– auf Antrag des Gemeinderats
1. Für das Projekt «Wärmeverbund Sigriswil, Neubau Heizzentrale» wird ein Bruttokredit von Fr. 3 600 000.– zulasten der Investitionsrechnung bewilligt.
2. Allfällige teuerungsbedingte Mehrkosten sind mit diesem Beschluss bewilligt.
3. Die Kreditabrechnung ist der Gemeindeversammlung nach Abschluss des Bauprojekts zur Kenntnisnahme vorzulegen.
4. Mit der Ausführung des Beschlusses wird der Gemeinderat in Verbindung mit der dafür eingesetzten Spezialkommission beauftragt.
Die Abstimmungsfrage lautet:
Wollen Sie dem Projekt «Wärmeverbund Sigriswil, Neubau Heizzentrale» und dem Projektkredit von Fr. 3 600 000.– zustimmen?
Der Gemeinderat und die vorberatenden Kommissionen empfehlen den Stimmberechtigten, am 27. November die Vorlage anzunehmen und den kommunalen Stimmzettel mit einem JA auszufüllen.
Die Abstimmungsunterlagen (Stimmzettel/ Botschaft) werden den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern drei Wochen vor der Abstimmung zugestellt.
Allgemeine Hinweise für alle Stimmberechtigten
Weisungen für die briefliche Stimmabgabe
Diese sind auf dem Stimmkuvert detailliert abgedruckt. Wir bitten Sie insbesondere zu beachten, dass die Ausweiskarte eigenhändig zu unterschreiben ist.
Stimmabgabe
Leider kommt es vor, dass Stimmkuverts verspätet bei der Gemeinde eintreffen. Gestützt auf die rechtlichen Grundlagen müssen die verspätet eintreffenden Stimmen ungültig erklärt werden. Der Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung Sigriswil wird am Abstimmungstag um 10.00 Uhr zum letzten Mal geleert, danach ist nur noch der Gang an die Urne möglich. Bei der Stimmabgabe per Post bitten wir Sie, die Zustellfristen der Post zu berücksichtigen.
Nichterhalt oder Verlust des Abstimmungsmaterials
Das Abstimmungsmaterial wird den Stimmberechtigten bis spätestens 4. November per Post zugestellt. Bei Nichterhalt oder Verlust des Materials kann dieses bis Freitag, 25. November, 16.30 Uhr, gegen Vorweisung eines Personalausweises persönlich bei der Einwohnerkontrolle, Kreuzstrasse 1, 3655 Sigriswil, nachgefordert werden.
Stimmregister
Begehren um Eintragung oder Berichtigung des Stimmregisters sind bis Dienstag, 22. November, 16.30 Uhr, bei der Präsidialabteilung (Einwohnerkontrolle/Stimmregisterführer), Kreuzstrasse 1, 3655 Sigriswil, einzureichen.
Stimmrecht
Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Sigriswil angemeldet sind.
Wegzug
Stimmberechtigte, die nach Zustellung des Abstimmungsmaterials, jedoch vor dem 27. November aus der Gemeinde wegziehen, haben anlässlich der Abmeldung der Einwohnerkontrolle das Abstimmungsmaterial zurückzugeben.
Bekanntgabe Resultat Gemeindeabstimmung
Das Resultat der Gemeindeabstimmung kann am Sonntag, 27. November, ab ca. 15.00 Uhr unter www.sigriswil.ch abgerufen werden. Die offizielle Publikation erscheint am 1. Dezember im Thuner Amtsanzeiger.
Rechtsmittelbelehrung
Allfällige Beschwerden gegen gefasste Beschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung der Ergebnisse schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen.
Gemeinderat Sigriswil