Revision der Ortsplanung, Phase 2; Änderungen im Genehmigungsverfahren

  10.11.2022 , Sigriswil

Beachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»

Änderung des Zonenplans Siedlung (Gunten) und des Zonenplans Gewässerräume Süd im Genehmigungsverfahren nach Art. 60 Abs. 3 BauG i.V.m. Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV).

Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV

Der Gemeinderat von Sigriswil hat die vorerwähnte Änderung im Genehmigungsverfahren am 7. November 2022 beschlossen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung, Bauabteilung, eingesehen werden.

Sigriswil, 7. November 2022
Der Gemeinderat


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