Nachträgliche öffentliche Planauflage Überbauungsordnung «Altersheim Rägeboge»

  15.12.2022 , Sigriswil

Die Gemeindeversammlung hat die Überbauungsordnung am 5. Dezember beschlossen. Der Gemeinderat Sigriswil bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die nachträgliche Änderung zur öffentlichen Auflage.

Gegenstand der nachträglichen Auflage sind nur die Änderungen zum Strassenanschluss in Art. 15 der Überbauungsvorschriften, welche rot gekennzeichnet sind. Erläuternd ist das gesamte Planungsdossier der Überbauungsordnung «Altersheim Rägeboge» einsehbar:
– Überbauungsplan
– Überbauungsvorschriften
– Zonenplanänderung
– Erläuterungsbericht

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 15. Dezember 2022 bis 23. Januar 2023, in der Gemeindeverwaltung Sigriswil und auf der offiziellen Webseite der Gemeinde, www. sigriswil.ch öffentlich auf. Vom 27. Dezember 2022 bis 2. Januar 2023 ist die Gemeindeverwaltung geschlossen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Sigriswil einzureichen.

Sigriswil, 12. Dezember 2022
Der Gemeinderat


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote