Belagsarbeiten gemäss Zustandsanalyse 2023

  23.02.2023 , Sigriswil

Kreditgenehmigung/Finanzreferendum
Auf Basis der im Jahre 2012 durchgeführten Strassenzustandsanalyse ist in der Investitionsrechnung ein jährlich wiederkehrender Betrag für Belagssanierungen eingestellt. Der Fokus richtet sich dabei auf die Erhaltung des in der Analyse als «gut» und «ausreichend» ausgewiesenen Strassennetzes, damit man diesen Zustand sichern kann.

Im Jahr 2023 ist einerseits eine Belagssanierung auf je einem Abschnitt der Grönstrasse, sowie der Züntihohle vorgesehen. Im Weiteren werden Synergien mit dem Bauprojekt der Wasserversorgung Sigrsiwil genutzt und ein Abschnitt des Gibelackerweg saniert.

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 7. Februar 2023 einen Kredit in der Höhe von Fr. 395 000.– genehmigt. Gemäss Art. 62 Abs. 2 der Gemeindeordnung 2021 unterliegt dieser Kreditbeschluss des Gemeinderates dem Finanzreferendum; er wird hiermit mit einer Referendumsfrist von 30 Tagen im Thuner Amtsanzeiger publiziert. Innerhalb dieser Frist können 5% der Stimmberechtigten mittels ihrer Unterschrift die Behandlung des Geschäfts durch die Gemeindeversammlung verlangen.

Sollte das Finanzreferendum ergriffen werden, müssen die Unterschriftenlisten Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnadresse und die eigenhändige Unterschrift enthalten. Die Unterschriftenlisten sind handschriftlich und in Blockschrift auszufüllen. Die Unterschriftenlisten sind bis Montag, 20. März, 11.30 Uhr, der Gemeindeschreiberei Sigriswil abzugeben.

Läuft die Referendumsfrist unbenutzt ab, wird der Beschluss des Gemeinderates rechtskräftig. Die Unterlagen können während der Referendumsfrist bei der Gemeindeschreiberei Sigriswil oder auf www.sigriswil.ch eingesehen werden.

Der Gemeinderat


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