Veröffentlichung
02.02.2023 , SigriswilIn Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Sigriswil an seiner Sitzung vom 16. Januar 2023 die Beerdigungs- und Beisetzungsgebühren der Friedhöfe Sigriswil und Merligen genehmigt hat. Die Verordnung tritt rückwirkend per 1. Januar 2023 in Kraft und kann bei der Gemeindeschreiberei Sigriswil eingesehen oder bestellt werden.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden. Die Beschwerde muss schriftlich und begründet erfolgen.
Der Gemeinderat
