Baupublikation Sigriswil
04.02.2018 Baupublikationen, SigriswilGesuchsteller: Urs und Barbara Oberli, Bleikemattstrasse 19, 3360 Herzogenbuchsee; Phillipp und Elke Hendriksen, Breitwies 4, 8532 Warth.
Projektverfasser / Vertreter: GAL Peter Lauber Architekten AG, Winterhaldenstrasse 14A, 3627 Heimberg.
Bauvorhaben: Neubau Zweifamilienhaus mit Studio und Carport (Erstwohnungen).
Standort / Parzelle: Merligen, Oberländerweg 29, Parzelle Nr. 4952.
Koordinaten: 2 622 450 / 1 172 450.
Nutzungszone: Wohnen W2.
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstands (i. V. m. GBR Art. 612). Abweichung von der Dachgestaltung (GBR Art. 415 Abs. 4).
Gewässerschutzmassnahmen: Trennsystem, Anschluss an zentrale ARA. Gewässerschutzbereich A.
Auflageort: Gemeindeverwaltung Sigriswil, Kreuzstrasse 1, 3655 Sigriswil.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
19. Februar 2018.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (BauG Art. 31).
Thun, 12. Januar 2018
Der Regierungsstatthalter: Marc Fritschi
