Baupublikation Sigriswil
10.04.2019 Baupublikationen, SigriswilGesuchsteller: Hansjürg Sigrist, Bodenweg 3, 3657 Schwanden (Sigriswil).
Projektverfasser: LBA Architekturbüro, Milchstrasse 9, 3072 Ostermundigen.
Bauvorhaben: Abbruch und Wiederaufbau Bauernhaus mit Wohnteil (Erstwohnung) und landwirtschaftlichem Einstellraum / Rückbau von Nebenbauten.
Standort / Parzelle: Meiersmaadstrasse 134, Parzelle Nr. 3463.
Koordinaten: 2 622 140 / 1 178 890.
Nutzungszone / Überbauungsordnung:
Landwirtschaftszone LWZ.
Schutzzone / -objekt: S3.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb Baugebiet (RPG Art. 24 ff.). Bauten und Anlagen in Waldesnähe (KWaG Art. 25). Bauten und Anlagen im Strassenabstand (SG Art. 80). Abweichen von der Dachgestaltung (GBR Art. 415). Abweichen von Vorschriften für Anbauten (GBR Art. 212.4a). Abweichen von Gebäudeproportionen (GBR Art. 413). Eingriffe in Schutzzone S3 (GSchV Anhang 4 Ziff. 223).
Gewässerschutzmassnahmen: Schmutzwasser an ARA, Sauberwasser in Vorfluter. Gewässerschutzbereich S3.
Auflageort: Gemeindeverwaltung Sigriswil, Kreuzstrasse 1, 3655 Sigriswil.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
6. Mai 2019.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (BauG Art. 31).
Thun, 27. März 2019
Der Regierungsstatthalter: Marc Fritschi
