Baupublikation Sigriswil

  08.05.2019 Baupublikationen, Sigriswil

Gesuchstellerin: Einwohnergemeinde Sigriswil, Bauabteilung, Kreuzstr. 1, 3655 Sigriswil.
Projektverfasser: Gerber + Pieren Ingenieure AG, Brauereiweg 1, 3612 Steffisburg.
Bauvorhaben: Sanierung Tschingelstrasse (Belag und Entwässerung) über eine gesamte Baulänge von 1350 m. Zwei örtliche Verbreiterungen (Ersatz hangseitige Stützmauer, Neubau talseitige Stützmauer).
Standort / Parzellen: Tschingelstrasse, Parzellen Nr. 45, 131, 135, 137, 435, 460, 461, 552, 2888, 5595.
Koordinaten: 2 620 200 / 1 175 860.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone LWZ (teilweise Streusiedlungsgebiet).
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb Baugebiet (RPG Art. 24 ff.). Bauten und Anlagen in Waldesnähe und im Wald (KWaG Art. 25). Bauten und Anlagen am Gewässer (WBG Art. 48/GSchV Art. 41c).
Gewässerschutzmassnahmen: Bestehende Einleitungen unverändert (Vorfluter). Gewässerschutzbereich B.
Auflageort: Gemeindeverwaltung Sigriswil, Kreuzstrasse 1, 3655 Sigriswil.
Auflage- und Einsprachefristbis zum:
11. Juni 2019.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun.

Es wird auf die Gesuchakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (BauG Art. 31).

Thun, 3. Mai 2019

Der Regierungsstatthalter: Marc Fritschi


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