Baupublikation Sigriswil

  01.08.2019 Baupublikationen, Sigriswil

Gesuchstellerin: Christine Lüthi, Pilgerweg 2, 3658 Merligen. Hermann Buchs, Oberriedstrasse 59, 3775 Lenk.
Vertreter / Projektverfasser: archart architektur ag, Bahnhofstrasse 51, 3613 Steffisburg.
Bauvorhaben: Zusammenlegen von zwei Zweitwohnungen in bestehendem Wohnhaus und Erweiterung mit nordseitigem Treppenhaus und westseitigem Quergiebel. Wohnungseinbau im Obergeschoss der Scheune (Erstwohnung).
Standort / Parzelle: Merligen, Pilgerweg 2 und 2a, Parzelle Nr. 3719.
Koordinaten: 2 623 050 / 1 171 750.
Nutzungszone: Kernzone 2.
Schutzzone / -objekt: Ortsbilderhaltungsgebiet.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauten und Anlagen am Gewässer (WBG Art. 48/ GSchV Art. 41c). Unterschreiten der vorgeschriebenen Raumhöhe (BauV Art. 67). Abweichung von der Dachgestaltung (GBR Art. 415 Abs. 4).
Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an öffentliche Kanalisation im Trennsystem (bestehend). Gewässerschutzbereich B.
Auflageort: Gemeindeverwaltung Sigriswil, Kreuzstrasse 1, 3655 Sigriswil.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
2. September 2019.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (BauG Art. 31).

Thun, 29. Juli 2019

Der Regierungsstatthalter: Marc Fritschi


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