Baupublikation Sigriswil

  22.01.2020 Baupublikationen, Sigriswil

Gesuchstellerin: TSM Allfinanz AG, Badstrasse 1, 3423 Ersigen.
Projektverfasser: Wegmüller Briggen Architektur AG, Staatsstr. 115, 3626 Hünibach.
Bauvorhaben: Abbruch Gebäude Oberländerweg Nr. 33 und 33a. Neubau von einem Zwei- und einem Mehrfamilienhaus (total 7 Erstwohnungen) und Autoeinstellhalle.
Standort / Parzelle: Merligen, Seestrasse 203, Oberländerweg 31, Parzellen Nr. 2543, 3535.
Koordinaten: 2 622 425 / 1 172 460.
Nutzungszone: Wohnzone nach SFG und Wohnzone W2.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauten und Anlagen im Strassenabstand (SG Art. 80). Überschreiten der Breite für Zugang/-fahrt (GBR Art. 212 Abs. 4 Bst. b).
Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss ARA/öff. Kanalisation. Gewässerschutzbereich Zone A.
Auflageort: Gemeindeverwaltung Sigriswil, Kreuzstr. 1, 3655 Sigriswil.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
24. Februar 2020.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstr. 3, 3600 Thun.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (BauG Art. 31).

Thun, 20. Januar 2020

Der Regierungsstatthalter: Marc Fritschi


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