Baupublikation Sigriswil

  06.05.2020 Baupublikationen, Sigriswil

Gesuchstellerin und Projektverfasserin: ww Planungs AG, Bösch 102, 6331 Hünenberg.
Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus (Erstwohnung) mit strassenseitiger Erschliessungsbaute/-anlage bestehend aus Auto-, Personenlift, Zufahrtsplattform, Parkierungsebene und Treppen, sowie Aussenpool.
Standort / Parzelle: Sigriswil, Sigriswilstrasse 106, Parzelle Nr. 2665.
Koordinaten: 2 621 010 / 1 173 675.
Nutzungszone: Wohnzone W1.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauten und Anlagen im Strassenabstand (SG Art. 80). Eingriffe in Hecke und Feldgehölze (NHG Art. 18 ff. und NSchG Art. 27). Überschreiten Gebäudelänge und -breite (BR Art. 212). Abweichen von Dachform (BR Art. 415). Bauten und Anlagen in Waldesnähe (KWaG Art. 25).
Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an ARA/öff. Kanalisation. Gewässerschutzbereich B.
Auflageort: Gemeindeverwaltung Sigriswil, Kreuzstr. 1, 3655 Sigriswil.
Hinweis: Aufgrund der momentanen Situation (Coronavirus) ist der Schalter der Gemeindeverwaltung geschlossen. Eine Akteneinsichtnahme ist nur auf telefonische Voranmeldung möglich.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
2. Juni 2020.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstr. 3, 3600 Thun.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (BauG Art. 31).

Thun, 27. April 2020

Der Regierungsstatthalter: Marc Fritschi


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