Baupublikation Sigriswil

  27.05.2020 Baupublikationen, Sigriswil

Gesuchstellerin: Grimm GmbH, p/A Heinz Grimm, Sigriswilstr. 155, 3655 Sigriswil.
Projektverfasser: PP Architektur AG, Hauptstr. 141, 6182 Escholzmatt.
Bauvorhaben: Neubau Mehrfamilienhaus (4 Erstwohnungen), Autounterstand, sowie Anpassungen in der Umgebungsgestaltung.
Standort / Parzelle: Sigriswil, Sigriswilstr. 153, Parzelle Nr. 2402.
Koordinaten: 2 621 090 / 1 173 960.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauten und Anlagen im Strassenabstand (SG Art. 80). Unterschreiten des Gebäudeabstandes (GBR Art. A124). Überschreiten der Gebäudelänge (GBR Art. 212). Abweichung Dachgestaltung (GBR Art. 415).
Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss ARA und Versickerungsanlage. Gewässerschutzbereich B.
Auflageort: Gemeindeverwaltung Sigriswil, Kreuzstr. 1, 3655 Sigriswil.
Hinweis: Aufgrund der momentanen Situation (Coronavirus) ist die Akteneinsichtnahme nur auf telefonische Voranmeldung möglich.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
22. Juni 2020.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (BauG Art. 31).

Thun, 18. Mai 2020

Der Regierungsstatthalter: Marc Fritschi


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