Baupublikation Sigriswil
23.02.2023 Baupublikationen, SigriswilGesuchsteller: Wasserversorgung Gemeinde Sigriswil, Räftlistrasse 21, 3655 Sigriswil.
Projektverfasser: Ingenieurbüro WATEC AG, C.F.L. Lohnerstrasse 29, 3645 Gwatt.
Bauvorhaben: Sanierung bestehende Quellfassung, umfassend: Bau einer neuen Fassungsbrunnstube am bestehenden Standort und neuer Fassung; Erneuerung des bestehenden Versickerungsschachts und der Quellableitung.
Standort / Parzelle: Schwanden, im Rüeggers, Parzelle Nr. 1724.
Koordinaten: 2 623 900 / 1 176 700.
Nutzungszone: Landwirtschaft und Wald.
Gewässerschutzbereiche: S1, S2 und B.
Schutzzone/-objekt: Flachmoor, Moorlandschaft nationaler Bedeutung / Nein.
Ausnahmen: Bauen ausserhalb Baugebiet (RPG Art. 24 ff.), Bauten und Anlagen in Waldnähe (KWaG Art. 25, im Wald (WaV Art. 14 u. KWaV Art. 35), am/im Gewässer und Gewässerraum (WBG Art. 48/ GSchV Art. 41c), Bauen in Trinkwasserschutzzonen S1/S2 (GSchV Anhang 4 Ziffer 222 und 223), in Gebiet Moorlandschaft (MLV Art. 7), Eingriffe in Schutzobjekte Natur- und Heimatschutz (NHG Art. 18 ff.), temporäre Waldrodung (WaG Art. 5).
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
27. März 2023.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Sigriswil, Kreuzstrasse 1, 3655 Sigriswil oder www.portal.ebau.apps.be.ch/">https://www.portal.ebau.apps.be.ch/ public-instances?municipality=20888.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Sigriswil, 20. Februar 2023
Regierungsstatthalteramt Thun
