Baupublikation Sigriswil

  30.03.2023 Baupublikationen, Sigriswil

Gesuchsteller: Niederhornbahn AG, Schmockenstrasse 253, 3803 Beatenberg, vertreten durch Weber & Rindlisbacher Notariat und Advokatur, Scheibenstrasse 3, 3602 Thun.
Projektverfasserin: Amstutz Abplanalp Birri AG, Dorfstrasse 1, 3655 Sigriswil.
Vorhaben: Bau- und nachträgliches Baugesuch zum Erstellen von Anlagen westlich des Seerestaurant Beatenbucht: a) Aufstellung von vier saisonalen Sonnensegel über der Seeterrasse/Ländte West, befestigt an festen Metallpfosten (Beschattung alte Ländte); b) Erstellen der Terrasse West; c) Aufstellen eines Sonnensegels über der bestehenden Terrasse West, befestigt an festen Metallpfosten; d) Neuerstellung Treppenanlage als direkte Verbindung von bestehender Terrasse West zum Seerestaurant Ländte; e) Befestigen eines demontierbaren Bank-/Tischsystems seeseitig entlang der Steinmauer (im Farbton der bestehenden Steinmauer); f) Aufstellen und Betreiben eines mobilen Buffetsystems zurückversetzt in der rückwärtigen Nische der Ländte, ergänzt mit einem Rollladen zum Abschliessen ausserhalb der Betriebszeiten (Diebstahl- und Vandalenschutz); g) Ersetzen des Geländers aufgrund der Sicherheit.
Standort /Parzellen: 3658 Merligen, Seestrasse 370, Parzellen Nr. 277 und 1367.
Zonen: Freifläche (SFG) und UeO «Parkhaus und Talstation Beatenberg».
Koordinaten: 2 623 585 / 1 170 560.
Gewässerschutzbereich: Au.
Schutzzone/-objekt: Uferschutz (USP) / Nein.
Ausnahmen: Bauen ausserhalb Baugebiet (RPG Art. 24 ff.), Bauten und Anlagen am/ im Gewässer (WBG Art. 48/GSchV Art. 41c). Bauten und Anlagen in Freifläche nach SFG (Uferschutzplan USP).
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
1. Mai 2023.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Sigriswil, Kreuzstrasse 1, 3655 Sigriswil oder www.portal.ebau.apps.be.ch/">https://www.portal.ebau.apps.be.ch/ public-instances?municipality=20888.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Sigriswil, 24 März 2023

Regierungsstatthalteramt Thun


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