Sperrung Schulstrasse für Motorfahrzeuge

  20.03.2025 Verkehrsmassnahmen


Aufgrund der Kanalisationsbaustelle an der Schulstrasse wird insbesondere zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der Schulkinder, auf der Schulstrasse ein Fahrverbot für Motorfahrzeuge, erlassen. Zubringerdienst gestattet.

Sogenannte «Elterntaxi» gelten nicht als Zubringerdienst. Für diese ist die Einfahrt in die Schulstrasse ausdrücklich verboten.

Dauer der Massnahme: ab 24. März für ca. 2 Monate

Erlaubte Zubringer sind: Personal der Gemeinde und der Kirchgemeinde, Aula Benutzer, Anwohner Alpenstrasse 20a und 24, Bestattungsdienste und Floristik, Friedhofgärtner, Friedhofbesucher und Kirchgänger.

Besucher der Gemeindeverwaltung benützen bitte die provisorischen Kundenparkplätze an der Alpenstrasse, direkt vor dem Gemeindehaus. Wir bitten die betroffene Bevölkerung davon Kenntnis zu nehmen und um Verständnis für die notwendigen Massnahmen.

Gemeinde Heimberg, Abteilung Bau


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