Steffisburg
22.08.2018 VerkehrsmassnahmenVerkehrsmassnahme
Die Sicherheitskommission Steffisburg hat gestützt auf Art. 44 Abs. 1 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV) folgende Verkehrsmassnahme verfügt:
Sunneschynweg / Ortbühlweg
Verbot für Motorwagen und Motorräder Zubringerdienst gestattet
Sunneschynweg ab Verzweigung Alte Bernstrasse – Verzweigung Ortbühlweg
Ortbühlweg ab Verzweigung Sunneschynweg – Verzweigung Rüttiweg
Das Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I, Verkehrstechnik, hat der Verkehrsmassnahme mit Verfügung vom 31. Juli 2018 zugestimmt.
Die Verkehrsmassnahme tritt mit dem Aufstellen der Signale in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen seit der erstmaligen Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich gemäss Art. 32, Art. 63 und Art. 65 ff. des Gesetzes vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismittel, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Gemeinde Steffisburg Abteilung Sicherheit
