Beschlüsse und Informationsgeschäfte des Grossen Gemeinderates vom 16. Juni 2017
04.02.2018 , Steffisburg1. Protokoll der Sitzung vom 28. April 2017; Genehmigung
2. Informationen des Gemeindepräsidiums; Kenntnisnahme
3. Finanzen; Jahresrechnung 2016; Genehmigung
4. Präsidiales; Genossenschaft Migros Aare und HRS Real Estate AG; Bereinigung Grundeigentum im Hinblick auf geplante Überbauung Dükerweg; Verkauf Teilflächen von Parzellen Gbbl. Nr. 41, 298, 3190 und 1261 am Dükerweg an die Genossenschaft Migros Aare; Genehmigung Verkauf zum Preis von Fr. 3 000 000.– sowie Ermächtigung Gemeinderat zum Abschluss Kaufvorvertrag; Genehmigung
Weitere Beschlussfassung unter Vorbehalt des fakultativen Referendums:
Allfällige Reinvestition des Verkaufserlöses bis zum Betrag von maximal Fr. 3 000 000.– in eine Immobilienanlage des Finanzvermögens auf dem Dükerareal. Beschlussfassung wie folgt:
− Dem Gemeinderat wird analog dem Landhandel an der Scheidgasse mit dem vorliegenden Landhandel die Kompetenz übertragen, den Verkaufserlös von Fr. 3 000 000.– ebenfalls in die gleiche oder eine weitere Immobilienanlage des Finanzvermögens auf dem Areal des Dükerwegs zu reinvestieren, sofern eine marktübliche Rendite erzielt werden kann.
− Da der Grosse Gemeinderat am 28. April 2017 dem Gemeinderat bereits mit dem Landhandel an der Scheidgasse die Kompetenz übertragen hat, einen Betrag von Fr. 5 000 000.– (aufgerundeter Verkaufserlös von Fr. 4 700 000.–) allenfalls in eine Immobilienanlage des Finanzvermögens auf dem Areal des Dükerwegs zu investieren, unterliegt dieser Beschluss mit der neuerlichen Reinvestition des Verkaufserlöses von Fr. 3 000 000.– aus dem Geschäft Dükerweg (total also maximal Fr. 8 000 000.–) nach Art. 51 Abs. 1 Bst. b der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum.
− Mit der Ermächtigung durch den Grossen Gemeinderat ist die Bestimmung gemäss Art. 58 Abs. 1 Bst. c und f zusammen mit der Ermächtigung für die Reinvestition aus dem Verkauf Scheidgasse erfüllt (Reinvestition Finanzvermögen aus Scheidgasse und Dükerweg maximal Fr. 8 000 000.–).
Dieser Beschluss unterliegt nach Art. 51 Abs. 1 Bst. b der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum. Sofern er nicht angefochten bzw. das Referendum nicht ergriffen wird, tritt er 30 Tage nach der Veröffentlichung, d. h. mit Wirkung ab 25. Juli 2017, in Kraft. 5. Tiefbau/Umwelt; Ahornweg/Heinrich-Matter-Strasse; Sanierung Strassenbau; Bewilligung eines Verpflichtungskredits von Fr. 280 000.–
6. Postulat der EVP/EDU-Fraktion betr. «Lohn statt Sozialhilfe» (2016/05); Abschreibung des Postulats als erfüllt. 7. Interpellation der BDP-Fraktion betr. «Verpflichtungen der Gemeinde im Zusammenhang mit Privatstrassen» (2017/05); der Interpellant Michael Rüfenacht (BDP) erklärte: befriedigt. 8. Interpellation der FDP/glp-Fraktion betr. «Wärmeverbundanlagen; Stand der Dinge?» (2017/10); der Interpellant Bruno Grossniklaus (glp) erklärte: befriedigt.
9. Neue parlamentarische Vorstösse; Bekanntgabe und Begründungen
9.1 Postulat der SP/Grüne-Fraktion betr. «Velofahren entlang der Zulg» (2017/11)
9.2 Interpellation der SP/Grüne-Fraktion betr. «Verkehrskonzept Oberdorf–Unterdorfstrasse» (2017/12) 9.3 Interpellation der FDP/glp-Fraktion betr. «Ziegeleikreisel – Verkehrssicherheit» (2017/13)
9.4 Interpellation der FDP/glp-Fraktion betr. «eGovernment-Strategie der Gemeinde Steffisburg» (2017/14)
10. Einfache Anfragen; mündliche Beantwortung
11. Informationen des GGR-Präsidiums; Kenntnisnahme
12. Mutationen im Rat; Verabschiedung Bruno Grossniklaus (glp), welcher per 20. Juni 2017 aus dem Parlament zurückgetreten ist.
Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit im Sinne von Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern, Art. 5 der Organisationsverordnung bzw. Art. 13 der Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates veröffentlicht.
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden. Werden sie nicht angefochten, treten sie mit Wirkung per 25. Juli 2017 in Kraft.
Steffisburg, 19. Juni 2017
Gemeinde Steffisburg Abteilung Präsidiales
